Die Beiträge werden für das laufende Jahr mit der Beitragsrechnung eingezogen. Wird Eigenleistung erbracht, so wird diese bei der Beitragszahlung für das kommende Jahr verrechnet.
Da der Umfang der zu erledigenden Aufgaben begrenzt ist, können Eigenleistungen im Rahmen der vom Tennisvorstand jeweils festzusetzenden Möglichkeiten erbracht werden. Es gilt das "Windhundprinzip" (first come, first served).